In 8 Schritten zum Führerausweis
Der erste Schritt auf dem Weg zum Führerschein ist es, einen Nothelferkurs zu absolvieren.
Kein Nothelferkurs erforderlich:
- Inhaber eines Führerausweises der Kat. A/A35kW, A1
unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls befreit:
- Fachpersonen aus dem Gesundheitswesen und Medizinalpersonen
- Armeeangehörige
- Zivilschutzleistende
Du kannst das Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises (frühestens zwei Monate vor deinem 17. Geburtstag) unter folgendem Link downloaden und ausdrucken:
Dein Sehtest darf nicht älter als zwei Jahre sein, und muss durch eine anerkannte Optikerin/ einen anerkannten Optiker durchgeführt werden.
Bei der Untersuchung durch den Optiker oder Augenarzt ist die entsprechende Seite des vorgängig ausgefüllten und ausgedruckten Gesuchformulars sowie eine Identitätskarte oder ein Pass im Original vorzulegen.
Bei der erstmaligen Einreichung eines Gesuches um einen Lernfahrausweis, musst du persönlich am Schalter vom Strassenverkehrsamt erscheinen oder bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde.
Da gibst du alle erforderlichen Unterlagen inkl. Sehtest, Nothelferausweis und aufgeklebtem farbigem Passfoto (Format 35 x 45 mm) ab.
Identitätskarte oder Pass im Original nicht vergessen und entweder dein Niederlassungsausweis (schweizerische Staatsangehörige) oder dein Ausländerausweis im Original (ausländischen Staatsangehörige).
Um dich gut auf die Theorieprüfung vorzubereiten gibt es diverse Apps. Sobald du dich sicher fühlst kannst du dich online beim Strassenverkehrsamt für die Prüfung anmelden.
Nach bestandener Theorieprüfung bekommst du gleich vor Ort deinen Lernfahrausweis (LFA). Dieser ist für eine Dauer von 24 Monaten gültig.
Ab jetzt kannst du Fahrstunden nehmen. Sorge dafür, dass du deinen Lernfahrausweis während der Fahrstunde und den privaten Lernfahrten immer bei dir ist.
Falls du privat fahren möchtest muss deine Begleitperson das 23. Altersjahr vollendet haben und seit mindestens drei Jahren den Führerausweis Kat. B - und diesen nicht mehr auf Probe - besitzen.
Auch muss die Handbremse des Lernfahrzeuges vom Beifahrer oder der Beifahrerin jederzeit betätigt werden können.
Der VKU (Verkehrskundeunterricht) gilt als Zulassung zur praktischen Fahrprüfung.
Der acht Lektionen dauernde Kurs wirst du in zwei Lernblöcken à 4h - parallel zur Fahrausbildung - absolvieren. Ziel des Kurses ist es, dich für ein rücksichtsvolles und defensives Verhalten im Strassenverkehr zu sensibilisieren.
Hier findest du meine Partnerfahrschule welche einen guten und spannenden Verkehrskundeunterricht anbietet.
Die praktische Prüfung dauert ca. 45 Minuten. Die Experten prüfen, ob du im Strassenverkehr, sowie beim Manövrieren sicher, rücksichtsvoll & vorschriftsgemäss unterwegs bist.
Nach erfolgreichem Bestehen der Fahrprüfung Kat. B gilt es folgendes zu beachten:
Du musst innerhalb der ersten 12 Monate den WAB-Kurs (Weiterausbildungskurs) besuchen.
Der eintägige Kurs vereint Theorie und Praxis und trägt zur Steigerung der Fahrsicherheit bei. Er verbessert die Fähigkeit, gefährliche Verkehrssituationen rechtzeitig zu erkennen und richtig zu reagieren.
Erst nach Ablauf der 3-jährigen Probezeit wird dir der definitive Führerausweis durch das Strassenverkehrsamt zugestellt.